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Firmung


Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die „Sakramente der christlichen Initiation“. Die Kirche erachtet den Empfang der Firmung als notwendig zur Vollendung der Taufgnade. Schon im Alten Testament hatten die Propheten angekündigt, dass der Geist des Herrn auf dem erhofften Messias ruhen werde, was bei der Taufe Jesu durch Johannes dann auch geschah. Die Aussendung des Geistes sollte jedoch nicht allein dem Messias vorbehalten bleiben, sondern dem ganzen Volk Gottes geschenkt werden (Vgl. Joel 3,1-2). So begannen die Apostel vom Heiligen Geist erfüllt „Gottes große Taten zu verkünden“ (Apg. 2,11). Von da an vermittelten die Apostel den Neugetauften durch das Auflegen der Hände die Gabe des Geistes zur Vollendung der Taufgnade. Um die Gabe des Heiligen Geistes noch deutlicher zu machen, kam zur Handauflegung sehr bald die Salbung mit Chrisam-Öl dazu. Schon der Name „Christus“ bedeutet  „Der Gesalbte“.

In den ersten Jahrhunderten der Kirche bildete die Firmung zusammen mit der Taufe eine einzige Feier, ein „Doppelsakrament“ wie es der Hl. Cyprian nennt. Insbesondere dadurch bedingt, dass durch die Zunahme der (Land)Pfarreien der Bischof nicht mehr bei allen Tauffeiern anwesend sein konnte, man die Vollendung der Taufe durch das Firmsakrament dem Bischof aber weiterhin überlassen wollte, kam es zur Trennung des Zeitpunkts der Spendung beider Sakramente in der Westkirche. In der Ostkirche sind diese beiden Sakramente nach wie vor vereint erhalten und werden beide vom Taufpriester erteilt, der dies allerdings mit dem vom Bischof geweihten Chrisam-Öl vollzieht.

Wer das Siegel des Heiligen Geistes empfängt, erklärt dadurch, dass man Christus ganz angehören will und sein Leben in Wort und Tat an der christlichen Lehre ausrichten möchte. Während der Liturgie des Firmsakraments wird zunächst das Taufversprechen durch die Firmlinge erneuert und der Glaube bekannt. Dann erbittet der Bischof durch das Ausbreiten der Hände über die Gesamtheit der Firmlinge die Ausgießung des Geistes. Im anschließenden wesentlichen Teil des Sakraments wird durch die individuelle Salbung mit Chrisam auf die Stirn bei gleichzeitigem Auflegen der Hand und der Zusage des Heiligen Geistes an den Firmling durch den Bischof die Firmung vollzogen.

Genau wie die Taufe, deren Vollendung sie ist, wird die Firmung nur ein einziges Mal gespendet, da durch sie ein „unauslöschliches geistiges Zeichen“ auf die Seele des Menschen gelegt wird. Dadurch wird der Gefirmte gestärkt, öffentlich den Glauben an Christus zu bekennen.

Gisbert Punsmann, PR