Corona-Schutzverordnung
Medizinische Masken
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung, gültig seit Montag, 25.01.2021, ist in allen Gottesdiensten nur noch das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen zulässig. Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).